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Das Sie sich in unserem Partnerprogrammnetzwerk MONEY-FACTORY unter http://www.affiliking.net/anmeldung.html registrieren können, ist Ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedinungen nötig und es ist notwendig, dass Sie unsere AGBs akzeptieren. Nutzungsbedingungen, Stand 01.09.2009 1 Geltung (1) ~ Das Partnerprogrammnetzwerk MONEY-FACTORY auf der Website www.affilikings.com ist ein Angebot der Firma MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG Inh. Marc-Oliver Ziegler (im Folgenden: MONEY-FACTORY). Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnernetzwerk anerkannt. (2) ~ Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von der MONEY-FACTORY schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich. ......................................................................................................................... 2 Vertragsschluss zugelassene Nutzer (1) ~ Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von der MONEY-FACTORY zustande. Die Mitarbeiter von MONEY-FACTORY sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen. (2) ~ Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnernetzwerk ausgeschlossen. ......................................................................................................................... 3 Anmeldung (1) ~ Jeder Teilnehmer hat sich bei der MONEY-FACTORY durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon, Fax und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat der MONEY-FACTORY bei änderungen unverzüglich zu informieren. (2) ~ Unrichtige Angaben berechtigen die MONEY-FACTORY zur sofortigen Kündigung. ......................................................................................................................... 4 Partner und Betreiber (1) ~ Teilnehmer des Partnerprogrammnetzwerkes sind entweder Programm-Betreiber oder Programm-Teilnehmer (Partner). Die Partner werben auf ihren Websites durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von Programm- Betreibern. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. (2) ~ Die Teilnahme am Partnerprogrammnetzwerk ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der Programm-Betreiber und von deren Angeboten frei. Sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder austauschen. ......................................................................................................................... 5 Varianten (1) ~ Der Programm-Betreiber kann wählen, welche Abrechnungsformen er den Partnern anbieten möchte. Der Programm-Betreiber zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede Wertung einen von ihm festzulegenden Betrag. Zur Auswahl stehen: * Pay per Klick: Gewertet wird jeder Klick auf einen Banner, der dazu führt, dass der Nutzer die Site des Programm- Betreibers erreicht. * Pay per Lead: Gewertet wird der Klick nur dann, wenn er dazu führt, dass der Nutzer über einen weiteren Link eine vom Programm-Betreiber zuvor bestimmte Seite auf der Site des Programm- Betreibers erreicht. * Pay per Aktiv: Gewertet werden nur aktive Besucher, die über den Link hinaus einen beliebigen weiteren Inhalt der Programm-Betreiber-Site aufrufen. * Pay per Signup: Gewertet werden nur Kunden, die auf der Zielsite innerhalb von 30 Tagen oder einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden längeren Frist eine kostenlose Anmeldeprozedur durchlaufen oder ein Formular ausfüllen. Die Wertung wird storniert, sofern die vom Kunden gemachten Angaben falsch sind. * Pay per Sale: Gewertet werden nur Kunden, die auf der Zielsite innerhalb von 30 Tagen oder einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden längeren Frist nach Vermittlung einen Vertrag abschließen. Die Wertung kann dabei fix oder prozentual vom Vertragswert erfolgen. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert. * Pay per Kombi: Die oben genannten Abrechnungsformen können vom Programm-Betreiber auch miteinander kombiniert werden. (2) ~ Die Höhe des Wertes einer Wertung legt der Programm-Betreiber im Vorhinein fest. Mindestwerte sind EUR 0,01 bzw. 0,01 %. Die Höhe kann vom Programm-Betreiber jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. über eine änderung werden die Partner durch die MONEY-FACTORY unverzüglich informiert. ......................................................................................................................... 6 Protokollierung und Wertung (1) ~ Die MONEY-FACTORY protokolliert alle Klicks und erfasst sie statistisch. Dies gilt auch für Klick-Varianten, die bei der Berechnung der Vergütung des Partners nicht berücksichtigt werden. Die Protokolle sind auf der Website http://www.affiliking.net/12.html abrufbar. (2) ~ Der von der MONEY-FACTORY bereit gestellte HTML-Code ist zur Erfassung und Protokollierung der von den Websites der Partner kommenden Nutzer erforderlich. Die Programm-Betreiber sind verpflichtet, diesen in unveränderter Form auf ihrer Website einzubinden (Codepflicht). Die MONEY-FACTORY wird die Programm-Betreiber über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Programm-Betreiber sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt die MONEY-FACTORY zur fristlosen Kündigung. (3) ~ Das Einbinden von Bannern auf den Seiten der Partner darf nur entsprechend der Vorgaben der Programm-Betreiber erfolgen. Hat ein Programm-Betreiber Bedingungen zum Sachzusammenhang o.ä. gestellt, erfolgt keine Wertung, wenn die Seite den Vorgaben nicht entspricht. Vorgegebene Banner und Links dürfen gleichfallls nicht verändert werden. Ansonsten erfolgt ebenfalls keine Wertung. (4) ~ Es ist den Partnern nicht gestattet, den Zugriff auf die Partnerprogramme mit der Einbindung in andere Dienste zu ermöglichen oder in anderer Weise mit solchen Diensten zu kombinieren, bei denen Surfer oder Webmaster eine Vergütung (Geld, Credits, Punkte o.a.) erhalten (Cash- und Surfdienste; Mitbewerber; Ad-Werbung in Suchmaschinen usw.). Dies gilt nicht für Pay-per-Sale oder Pay-per- Signup-Programme, soweit nicht der Programm- Betreiber dies ausdrücklich verbietet. Der Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt die MONEY-FACTORY zur fristlosen Kündigung. (5) ~ Nicht gewertet werden der mehrfache Aufruf einer Site durch die gleiche IP-Adresse innerhalb einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden Zeitspanne (Doppelklick), abgebrochene Ladeversuche sowie Klicks ohne Angabe der zuletzt besuchten Site (Referer). Letzteres gilt nicht bei Pay per Sale und Pay per Sign up. Für die korrekte Weitergabe des Referers ist allein der Partner verantwortlich. (6) ~ Keine Vergütung berechnet wird für Aufrufe der Site durch den Partner selbst bzw. von seinem Rechnersystem ausgehend (Eigenklicks). Ebenfalls storniert werden durch den Partner oder durch eine andere Person veranlasste Vielfach-Klicks Dritter. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht die gleiche IP-Adresse tragen. (7) ~ Der Versuch eines Partners, durch Eigenklicks in erheblicher Zahl, durch vom Partner veranlasste Mehrfachklicks Dritter oder auf andere Weise die Berechnung zu seinen Gunsten zu beeinflussen, berechtigt die MONEY-FACTORY zur fristlosen Kündigung. (8) ~ Die Teilnehmer verpflichten sich, die Statistiken regelmäßig einzusehen. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Statistiken können von den Teilnehmern nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen erhoben werden. Danach gilt ihre Richtigkeit zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers als genehmigt. (9) ~ Die Programm-Betreiber sind bei Provisionen im Pay-per-Sale- oder Per-per-Signup- Verfahren verpflichtet, deren Berechtigung umgehend zu prüfen. Eine Stornierung (z.B. wegen falscher Angaben oder Ausübung eines Widerrufsrechts) hat spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Erfassung unter Angabe der vertragsgemäß spezifizierten Begründung in Textform zu erfolgen. Auf Anforderung ist der Grund zu belegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine oder eine unbegründete Stornierung oder wird auf Anforderung kein Nachweis erbracht, gilt die Wertung als genehmigt. ......................................................................................................................... 7 Vertragsstrafe (1) ~ Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch erhebliche Manipulationsversuche (z.B. massenhafte Eigenklicks) die Statistiken und damit die vom Programm-Betreiber an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500 fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht. (2) ~ Eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000 hat jeder Programm-Betreiber zu zahlen, der durch Nichteinrichten oder Manipulation des Codes auf seiner Site die korrekte Wertung von Klicks verhindert oder manipuliert oder dies versucht. (3) ~ Die Vertragsstrafe ist an eine von der MONEY-FACTORY zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. ......................................................................................................................... 8 Zahlungsbedingungen (1) ~ Die Zahlungen der Programm-Betreiber an die Partner werden über die MONEY-FACTORY abgerechnet. Programm-Betreiber zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist, die nach den Erfahrungen von der MONEY-FACTORY voraussichtlich in den jeweils nächsten sechs Wochen anfallenden Beträge im Voraus. Weitere Rechnungen folgen entsprechend, wenn ein baldiger Verbrauch des Kontos absehbar oder ein solcher bereits eingetreten ist. (2) ~ Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (3) ~ Eine Aufrechnung steht dem Programm-Betreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MONEY-FACTORY anerkannt sind. (4) ~ Bei Verzug wird das Partnerprogramm des Programm-Betreibers bis zur vollständigen Zahlung storniert. (5) ~ Die MONEY-FACTORY erhält eine Provision in Höhe von 30 % des vom Programm-Betreiber an die Partner gezahlten Bruttobetrags. Soweit Klicks gemäß Nr. 6 dieses Vertrages nicht gewertet werden, ist für diese auch keine Provision zu zahlen. ......................................................................................................................... 9 Auszahlung (1) ~ Die Auszahlung des um die Provision verminderten Zahlungsbetrages des Programm- Betreibers an den jeweiligen Partner erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Folgemonats per überweisung (Inland) oder Moneybookers (weltweit). Wünscht der Partner eine Auszahlung per Scheck, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50 je Auszahlung erhoben. (2) ~ Die Auszahlung erfolgt im Falle der Umsatzsteuerpflicht des Partners zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Partner ist verpflichtet, die MONEY-FACTORY über eine änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich zu informieren. Der Partner hat seine Umsatzsteuerpflicht im Vorhinein nachzuweisen. Ein nachträglicher Aufschlag der Umsatzsteuer ist nicht möglich. (3) ~ Sofern das Monatsguthaben € 10 ,- nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei Kündigung durch den Partner verfällt das Guthaben, soweit es € 10,- nicht überschreitet, zugunsten von der MONEY-FACTORY. (4) ~ Die MONEY-FACTORY steht gegenüber den Partnern nicht für die Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Programm-Betreiber ein. Vom Programm-Betreiber nicht gezahlte Vergütungen können nicht ausbezahlt werden. In diesem Fall tritt die MONEY-FACTORY die Forderung gegen den Programm-Betreiber in Höhe des Anspruchs des Partners an den Partner ab. ......................................................................................................................... 10 Mängelrüge und Gewährleistung Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich oder in Textform bei der MONEY-FACTORY zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind der MONEY-FACTORY unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform mitzuteilen. ....................................................................................................................... 11 Kündigung (1) ~ Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden. (2) ~ Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt die MONEY-FACTORY zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irrführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. (3) ~ Weitergehende Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben im Einzelfall vorbehalten. (4) ~ Der Programm-Betreiber ist verpflichtet, im Falle der Vertragsbeendigung den Tracking Code mit Ablauf der Vertragszeit von seiner Website zu entfernen. Im Falle der Nichtentfernung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5 je Code und Tag zzgl. USt. fällig. ......................................................................................................................... 12 Technische Mängel (1) ~ Die MONEY-FACTORY gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 97 % im Monatsmittel. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung über die MONEY-FACTORY gewährleistet. (2) ~Die MONEY-FACTORY ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich. (3) ~ Die MONEY-FACTORY haftet nicht für die Erreichbarkeit von Programm-Betreiber-Sites. Ist eine Programm- Betreiber-Site dauerhaft nicht erreichbar, hat der Programm-Betreiber die MONEY-FACTORY darauf hinzuweisen. ...................................................................................................................... 13 Unzulässige Inhalte (1) ~ Teilnehmer, die Websites mit rechtswidrigen Inhalten betreiben, dürfen nicht am Partnernetzwerk teilnehmen. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die gegen das Straf- , Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Unzulässig sind des Weiteren das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e- Mail-Adressen, Namen oder Daten. (2) ~ Die MONEY-FACTORY überprüft nicht die Inhalte der Partner und Programm-Betreibersites und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat der MONEY-FACTORY von allen Schäden, die die MONEY-FACTORY durch eine Verletzung der Pflichten aus Abs. 1 entstehen, freizuhalten. (3) ~ Die MONEY-FACTORY ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. ......................................................................................................................... 14 Allgemeine Haftungsbegrenzung (1) ~ Schadensersatzansprüche gegen die MONEY-FACTORY sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. (2) ~ Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Datensicherung und zu Maßnahmen zur IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik verpflichtet. ......................................................................................................................... 15 Textform Erklärungen gegenüber der MONEY-FACTORY sowie änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. ......................................................................................................................... 16 Datenschutz Die Daten der Teilnehmer werden von der MONEY-FACTORY zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogrammnetzwerks gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt. ......................................................................................................................... 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Heilbronn. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. ......................................................................................................................... 18 Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu: